Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Heilpädagogik
Voraussetzung
- Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife (FOR) / Allgemeine Hochschulreife und/inkl. Nachweis einschlägiger Praxiszeiten bzw. Berufsabschlüsse
- abgeschlossene Fachschulausbildung (Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege) oder
- Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums mindestens Bachelorabschluss oder Berufsabschluss in Verbindung mit mindestens einer einjährigen Berufstätigkeit in einer Heil-, Sonder- / Rehabilitations- oder sozialpädagogischen Einrichtung oder in einem psychiatrisch gerontopsychiatrischen Arbeitsfeld, nach Erlangen des vorgenannten Berufsabschlusses oder
- Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich technischen Beruf in Verbindung mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen von mindestens einem Jahr
Verkürzung für Staatlich anerkannte Erzieher/innen und für Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/innen möglich.
Grundverständnis zum Berufsbild der Heilpädagogik
Heilpädagogischem Handeln liegt ein ganzheitliches Menschenbild zugrunde, das den Menschen in seiner Einzigartigkeit, Würde und Autonomie erkennt und respektiert. Dazu gehört, dass der Mensch als selbstbestimmt in seinen Möglichkeiten, aber auch in seinen Begrenzungen akzeptiert und verstanden wird.
Auf der Grundlage dieses Menschenbildes verstehen sich Heilpädagoginnen und Heilpädagogen als Partnerinnen und Partner, die Menschen mit Beeinträchtigungen als Subjekt annehmen und sie in ihrem Recht und Bedürfnis nach Autonomie und Teilhabe fachlich heilpädagogisch unterstützen.
Um dies gewährleisten zu können ist es notwendig, die Bedeutung der eigenen Person für die Initiierung und Gestaltung einer fördernden Begegnung und Beziehung zu reflektieren.
Grundsätze der Ausbildung
Die heilpädagogische Ausbildung ist grundsätzlich als Prozess zu verstehen. Dieser Prozess vollzieht sich in einer intensiven persönlichen Auseinandersetzung mit der bisherigen Berufsrolle und den eigenen Vorerfahrungen, der zukünftigen Berufsrolle und eigenen Möglichkeiten und Grenzen, den aktuellen theoretischen Inhalten der Heilpädagogik und ihrer angrenzenden Wissenschaften, der Weiterentwicklung bereits verfügbarer Handlungskompetenzen und der Erarbeitung individueller Handlungskonzepte.
Dieser Prozess führt letztlich zu einer veränderten beruflichen Identität, die die angehenden Heilpädagoginnen und Heilpädagogen befähigt, den sich ständig wandelnden Rahmenbedingungen, in denen sich heilpädagogisches Handeln vollzieht, kompetent zu begegnen.
Die Ausbildung ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Person zur Entwicklung heilpädagogischer Persönlichkeitskompetenzen, um im beruflichen Alltag Stand zu halten und anderen Menschen Halt geben zu können. Die Verbindung von Theorie und Praxis erfolgt in den Lernfeldern des Bildungsgangs. Das Lernen in den Lernfeldern wird über handlungsorientierte Lernsituationen organisiert und strukturiert.
Fachinhalte und Handlungsmodelle werden in ihrem Entstehungs-, Begründungs- und Anwendungszusammenhang gesehen und bearbeitet und durch Selbsterfahrung erlebbar und nachvollziehbar gemacht.
Individuelle Entwicklungsprozesse zum Erwerb neuer Kompetenzen stehen dabei im Mittelpunkt der Ausbildung und werden in allen Lernfeldern und Lernsituationen aufgegriffen und thematisiert. Sie bedingen und ermöglichen die Weiterentwicklung zu professionellem Handeln und werden im Lehr-, Lernprozess in Form von Selbstthematisierung und Erarbeitung fachlich-theoretischer Themen begleitet und modifiziert.
Den wesentlichen Bezugspunkt für die Integration von Theorie und Praxis bildet der Einsatz in der heilpädagogischen Praxis. Hier erfolgt eine konkrete Anwendung und Reflexion heilpädagogischer Handlungskonzepte unter intensiver schulischer Begleitung mit Supervision.
Ziele der Ausbildung
Der Erwerb beruflicher Handlungskompetenz vollzieht sich durch Weiterentwicklung der Personal‐, Sozial- und Fachkompetenz.
Diese Dimensionen der Kompetenzerweiterung können nicht unabhängig voneinander gesehen werden, sie stehen vielmehr in enger Wechselwirkung miteinander. Diese Kompetenzentwicklung ermöglicht den angehenden Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
- Erschwernisse, Probleme und heilpädagogischen Handlungsbedarf in der Praxis zu identifizieren und diese als Anlass heilpädagogischen Handelns zu begründen
- heilpädagogisches Wissen in Berufssituationen subjektzentriert und ressourcenorientiert anzuwenden
- heilpädagogisch verantwortbare und entwicklungsorientierte Ziele in Handlungen umzusetzen
- heilpädagogische Handlungen, Ziele und persönliche Haltungen/ Einstellungen kritisch zu reflektieren und zu verändern
- die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seine individuelle Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, zu respektieren sowie seine Unabhängigkeit zu unterstützen
- Verstehende Zugänge für eine heilpädagogische Begegnung zu schaffen.
Ausbildungsinhalte
Der Unterricht ist im Rahmen der Erwachsenenbildung teilnehmerbezogen und praxisorientiert. Die Vermittlung von Lerninhalten setzt eine hohe Selbstbeteiligung der Lernenden voraus.
Die Ausbildung beinhaltet Gruppenarbeit, Referatsarbeit, praktische Übungen, Praxisberatung und Supervision, im 5. und 6. Ausbildungshalbjahr Projektarbeit.
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
- Medizinische Grundlagen
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
- Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik,
- theologisch/anthropologisch/ethische Grundlagen,
- Methoden in der Heilpädagogik aus den Bereichen:musisch-kreative Verfahren/Spiel, bewegungsorientierte Verfahren, körperorientierte Verfahren, Beratungsverfahren, psychotherapeutisch orientierte Verfahren
- Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung
- Projektarbeit
Ausbildungsrichtlinien: https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/_lehrplaene/e/heilpaedagogik.pdf
Bewerbungsunterlagen
Wir benötigen von Ihnen:
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege und Urkunde über die staatliche Anerkennung oder
- Abschlusszeugnis des jeweiligen Berufsabschlusses und Nachweis der einschlägigen Berufspraxis
- Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung
- Führungszeugnis (bei Antritt der Schulzeit nicht älter als 3 Monate).
Beginn der Ausbildung
August 2023, Bewerbungen werden noch entgegengenommen.
Kosten der Ausbildung
Es entstehen keine Ausbildungskosten.
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