Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik (PiA - Praxisintegrierte Ausbildung)
Die Praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin - kurz PiA - richtet sich an Bewerber*innen, die bewusst eine Ausbildungsform suchen, in der theoretische Ausbildungsinhalte am Lernort Schule und berufspraktische Anteile am Lernort Praxis kontinuierlich miteinander verbunden sind.
Voraussetzungen
- Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (Kinderpflege, Sozialassistent) oder
- Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) und eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer plus eine berufliche Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen im Umfang von 240 Arbeitsstunden oder
- Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) und eine mindestens fünfjährige Vollzeittätigkeit im sozialpädagogischen Bereich (Kita, OGS, OT, Heim) oder
- Fachhochschulreife - FHR - in der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder
- Fachhochschulreife und Abschluss der Höheren Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen
- Allgemeine Hochschulreife - AHR - plus Bundesfreiwilligendienst/ Kulturelles freiwilliges Jahr / Zivildienst oder Praktikum von 240 Arbeitsstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Zusätzlich ist der Nachweis eines aktuellen (zum Schulbeginn nicht älter als drei Monate) erweiterten Führungszeugnisses nachzuweisen.
Der Nachweis eines PiA-Ausbildungsplatzes ist spätestens zu Schuljahresbeginn erforderlich, ansonsten verfällt der Schulplatz.
WICHTIG: Der Bildungsgang ist AZAV-zertifiziert.
Unterrichtsorganisation
Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre. Sie umfasst die fachtheoretischen und fachpraktischen Anteile einschließlich Berufspraktikum. Wir bieten ab dem Schuljahr 24/25 ausschließlich das Blockmodell der PiA entsprechend Modell 2 der Handreichung zu den Formen der PiA-Ausbildung an. Mit Blick auf die Lernzeiten an den beiden Lernorten Schule und Praxis bedeutet dies:
1. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule und 2 Tage Praxis*
2. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule und 3 Tage Praxis*
3. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule und 3 Tage Praxis*
Die Praxis kann in allen einschlägigen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern absolviert werden. Die jeweiligen Ausbildungsmodelle eignen sich in unterschiedlicher Weise für den Einsatz in KiTa, OGS, OT oder Heim.
Zusätzlich zur kontinuierlichen Praxistätigkeit bei einem festen Träger/einer festen Einrichtung muss ein Praktikum von 8 Wochen in einem zweiten Arbeitsfeld absolviert werden. Das Praktikum im 2. Arbeitsfeld findet am BK Stolberg im zweiten Ausbildungsjahr statt, aktuell in den 4 Wochen vor den Herbstferien und den 4 Wochen nach den Osterferien. Dieses Praktikum kann im Rahmen des ERASMUS-Programms auch in einer entsprechenden Einrichtung im (europäischen) Ausland absolviert werden.
*tägliche Arbeitszeit in der Praxis entsprechend des gültigen Arbeitsvertrages, ein Schultag beinhaltet 8 UE Präsenzunterricht zzgl. Selbstlernzeit/Hausaufgabenzeit; Details zu den jeweils geltenden Unterrichts-/Praxistagen siehe jeweils gültige Kooperationsvereinbarung
Prüfung
Drei schriftliche Prüfungen am Ende des fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts, ggfs. mündliche Prüfung zur/m Staatlich geprüften Erzieher/-in, Kolloquium am Ende des integrierten fachpraktischen Ausbildungsabschnitts zur/m Staatlich anerkannten Erzieher/-in. In der PiA liegen i.d.R. alle Prüfungsteile zwischen Anfang Mai und Ende Juni des dritten Ausbildungsjahres.
Im Rahmen der PiA kann auch die FHR (Fachhochschulreife) erworben werden. Hierfür ist der zusätzliche Besuch eines Mathekurses (Termine werden zu Ausbildungsbeginn von der Schule festgelegt) erforderlich. Außerdem ist im Rahmen der Examensphase eine zusätzliche Klausur im Fach Deutsch zu schreiben.
Ausbildungsbeginn
- Die Ausbildung startet jeweils mit Schuljahresbeginn.
- Die Bewerbung um einen Schulplatz ist bei der PiA jeweils ab Ende Januar möglich. Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz bei den Trägern schon deutlich früher erfolgen sollte (i.d.R. ab Herbst des Vorjahres).
- Zum Nachweis einer Praxisstelle ist der Schule die sog. Ausbildungsabsichtserklärung eines Trägers vorzulegen.
- Zudem ist vom Träger die sog. Kooperationsvereinbarung in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet bei der Schule einzureichen. Seitens der Schule wird für jeden Träger nur eine jeweils gültige Kooperationsvereinbarung benötigt. Sprechen Sie daher den Träger darauf an, ob er für den neuen Jahrgang bereits eine solche Erklärung bei der Schule eingereicht hat.
- Spätestens mit Unterrichtsbeginn erhält die Schule eine Kopie des Ausbildungsvertrages.
Unser Flyer und unsere Bildungsgangpräsentation aus der Infoveranstaltung.
Wichtige Dokumente für die Bewerbungsunterlagen: Anschreiben, Lebenslauf, (Arbeits)Zeugnisse plus Ausbildungsabsichtserklärung und Kooperationsvereinbarung sowie der Nachweis über mind. 240 Stunden Vorpraktikum. Die Bewerbung ist ausgedruckt im Sekretariat der Schule abzugeben. Alternativ kann sie im Zuge von Beratung und Online-Anmeldung für den Bildungsgang am Tag der offenen Tür direkt bei den Beratungslehrer*innen abgegeben werden.
Die Anmeldung in SchülerOnline finden Sie unter FS Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik - ErzieherInnenausbildung - praxisintegrierte Form-PiA. Beachten Sie bitte, dass Sie sich für die korrekte Ausbildungsform anmelden!
Direkt nach der Ausbildung oder auch später kann das zeitverkürzte Studium Sozialpädagogik und Management (B.A.) bei uns absolviert werden.