Berufsschule Berufskraftfahrer/in
Der Berufskraftfahrer ist aufgrund seiner Ausbildung zum sicheren und verantwortungsbewussten Führen von Fahrzeugen sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr qualifiziert.
Die dreijährige duale Ausbildung umfasst die beiden Bereiche
- Personenverkehr
- Güterverkehr
Sie schließt nach drei Jahren mit dem Facharbeiterbrief "Berufskraftfahrer/in Güterverkehr/Personenverkehr" ab.
Blockpläne
für das Schuljahr 2024/2025
Berufsbild
Das Berufsbild der "Berufskraftfahrer" gibt es in der Bundesrepublik seit der Mitte der 70er des letzten Jahrhunderts. Vor diesem Zeitpunkt waren die "Trucker" rechtlich nicht mehr als "Hilfsarbeiter mit Führerschein". Weil es zunächst noch keine Berufsschulklassen gab, wurde nach einem zunächst etwa 8-monatigen Kursus an einer TÜV-Akademie, bei der Dekra oder einer Einrichtung der IHK und einer anschließend erfolgreich bestandener Prüfung vor der IHK der Facharbeiterbrief verliehen. Neben der theoretischen ist auch eine praktische, betriebliche Ausbildung von großer Bedeutung. Mit der betrieblichen Ausbildung ist keineswegs der Erwerb des Führerscheins gemeint. Die rein fahrerische Ausbildung ist nach wie vor Angelegenheit der Fahrschulen. In den Speditionen sollten die zukünftigen Facharbeiter alle Abteilungen - falls vorhanden - durchlaufen: Lager, Disposition, Werkstatt, Buchhaltung und Fahrbetrieb. Die Ausbildung gehört in den Bereich der dualen Ausbildung und damit in den Zuständigkeitsbereich der Berufsschulen. Es wurde eine zweijährige, duale Ausbildung entwickelt, die seit 1974 angeboten wurde. Da im Laufe der Zeit die Anforderungen an die zukünftigen Facharbeiter stiegen, aber einige Sozialversicherungsträger die zweijährige Ausbildung als Anlernberuf ansahen, wurden die Ausbildungsrichtlinien komplett überarbeitet und den neuesten pädagogischen Erkenntnissen angepasst.
Seit dem 01. August 2001 ist die Ausbildung zum Berufskraftfahrer dreijährig. Im September 2006 wurde eine europäische Richtlinie in nationales Recht überführt, die besagt, dass nur noch ausgebildete Fahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr eingestellt werden dürfen, die über eine entsprechende Grundausbildung verfügen. Diese Richtlinie tritt am 16. September 2008 bzw. 2009 in Kraft. Alle fünf Jahre ist ein Wiederholungs- und Auffrischungslehrgang zu absolvieren. Natürlich wird kein Kraftfahrer deswegen entlassen werden, denn einerseits gibt es eine Übergangsfrist für alle EU-Staaten und andererseits gilt für alle aktiven Kraftfahrer der Grundlehrgang als erbracht, wenn sie über eine ausreichende Erfahrung verfügen bzw. vorher den Facharbeiterbrief erworben haben. Wie die neue Ausbildungsrichtlinie umgesetzt wird und wer neben den Berufsschulen Ausbildungsträger wird, ist noch nicht abzusehen. In Folge der "Hartz"-Gesetze haben sich die privaten und halböffentlichen Ausbildungsträger aus der Berufskraftfahrerausbildung zurück gezogen, da die Mittel für Umschulungen erheblich reduziert wurden. Diese werden aber wahrscheinlich in die Ausbildung der EU-Kraftfahrer einsteigen.
Einstellungsvoraussetzung
Eine besondere schulische Voraussetzung wird nicht verlangt. Das Mindestalter ist 16 Jahre. Allerdings kann der Führerschein nicht vor dem 18. Lebensjahr erworben werden. Während der Ausbildung darf auch der noch nicht 21-jährige "Auszubildende zum Berufskraftfahrer" bereits schwere Nutzfahrzeuge fahren. Allerdings schwelt hier ein Konflikt mit dem deutschen und internationalen Führerscheinrecht, das aber zurzeit auch überarbeitet werden soll.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt sowohl in einem Speditions- oder Busbetrieb als auch in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Den Abschluss der Ausbildung bildet ein Facharbeiterbrief nach erfolgreich abgelegter Facharbeiterprüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK. Die schulische Schwerpunkten während der Ausbildung fokussieren sich auf die Themen Kraftfahrzeugsystemtechnik, Verkehrsrecht, Verkehrstechnik sowie Ladungssicherung.
- Schwerpunkt der Tätigkeiten des Berufskraftfahrers
- Betriebsabläufe organisieren
- den Betrieb bei den Kunden repräsentieren
- technische Unterlagen auswerten
- Fahrzeuge pflegen und warten
- Funktions- und Betriebssicherheitsprüfungen durchführen
- Tourenplanungen vornehmen
- Fehler am Fahrzeug erkennen und kleine Störungen beseitigen
- Konflikte bei Verkehrsunfällen bewältigen
- Übernahme- und Abfahrtskontrollen durchführen
- Beförderungs- und Begleitpapiere erstellen
- die Ladung richtig sichern und bereits geladene Güter auf verkehrssichere Verpackung und Verstauung prüfen
Die schulische Ausbildung ist in 12 so genannten „Lernfeldern" organisiert:
1. Den eigenen Betrieb repräsentieren
In diesem Lernfeld werden dem Auszubildenden Kommunikationstechniken näher gebracht, damit er in die Lage versetzt wird, den Betrieb auch im Gespräch zu repräsentieren und mit Kunden zu sprechen und gegebenenfalls ergebnisorientiert zu verhandeln.
2. Nutzfahrzeuge pflegen und warten
In diesem Lernfeld werden die Fahrzeugarten, -abmessungen sowie Achslasten und Gesamtgewichte behandelt. Fahrzeugpflege und -wartung sowie die Techniken einer korrekten Abfahrtskontrolle und der Umweltschutz sind weitere Schwerpunkte in dieser Unterrichtssequenz.
3. Güterverladen
Rechtliche und physikalische Grundlagen der Ladungssicherung, Stabilität der verschiedenen Aufbauarten sowie Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung sowie die Berechnungsarten unterschiedlicher Befestigungsmethoden stellen wesentliche Unterrichtsinhalte dar.
4. Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage prüfen
Bestandteile diese Lernfeldes sind neben den unterschiedlichen Motorentypen die Bauteile eines Motors, der Schmierung, der Kühlung, der Luftzuführung und das Motormanagement. Die Kfz-Elektrotechnik und -elektronik nehmen einen ebenso breiten Raum ein wie die Störungssuche und Störungsbeseitigung
5. Routen und Touren für inländische Zielgebiete planen und durchführen
Inhalt diese Lernfeldes sind viele rechtliche Bestimmungen: die Vorschriften des Personen- und Güterverkehrs, Mitführungspflichten, Sozialvorschriften, Autobahnmautgesetz sowie Haftungsbestimmungen nach deutschem Recht. Darüber hinaus muss sich der künftige Berufskraftfahrer in Verkehrsgeografie auskennen und lernen einen Routenplan zu erstellen, der auch alle Bestimmungen berücksichtigt.
6. Antriebstrang nutzen, Fahrgestell und Räder überprüfen
Hier werden die einzelnen Komponenten des gesamten Antriebstrang behandelt. Der Auszubildende lernt die Baugruppen und Funktionsweisen verschiedener Kuppelsysteme zwischen Zugwagen und Anhänger oder Auflieger kennen. Ein wesentliches Thema im Rahmen dieses Lernfeldes ist die „Fahrphysik". Störungssuche und -beseitigung sind weitere Unterrichtsbereiche.
7. Funktion der Bremsanlage überprüfen
Wieder sind die gesetzlichen und physikalischen Grundlagen im Bereich „Bremse" Gegenstände des Unterrichts. Doch auch die einzelnen Komponenten verschiedener Bremsbauarten werden dem zukünftigen Berufskraftfahrer vorgestellt. Da neben lernt er die verschiedenen von einander unabhängigen Bremssysteme und am Nutzfahrzeug und ihre Wirkungsweise kennen. Kenntnisse über das Antiblockiersystem (ABS), die Anti-Schlupf-Regelung (ASR) und elektronisch geregeltes Bremssystem (EBS) runden das Wissen des Auszubildenden nach diesem Lernfeld ab.
8. Beförderungsablauf auftragsoptimiert gestalten
Wesentliche Unterrichtsbestandteile sind das Transportrecht und die Rechtsgrundlagen des Speditionsvertrages. Danach werden Kenntnisse in der gesamten Vertragsabwicklung behandelt: von der Auftragserteilung, über die Tourenplanung, wesentliche Beförderungspapiere, Abfahrtskontrolle, Gebühren verschiedener Verkehrsträger sowie die Kalkulationsgrundlagen und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, die Nachkalkulation, die Dokumentation und die Abrechnung erbrachter Dienstleistungen.
9. Routen in ausländische Zielgebiete planen und durchführen
Wie in Lernfeld 5 stehen auch hier die gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelungen des Verkehrs- und Transportrechtes innerhalb der EU im Vordergrund des Unterrichtes. Weitere Unterrichtsinhalte sind die europäische Verkehrsgeografie und Gesprächsführung und Konfliktbewältigung im Ausland sowie Haftungsregelungen.
10. Kraftomnibusse im Linien- und Gelegenheitsverkehr einsetzen
Diese Lernfeld richtet sich hauptsächlich an die Auszubildenden mit der Fachrichtung „Personenverkehr". Auch hier stehen rechtliche Bestimmungen und rechtliche Besonderheiten des Personenverkehrs im Vordergrund. Die kommunikativen Unterrichtsthemen werden durch weiter Problembereiche wie „Fahrgastbetreuung" und „Reiseleitung" erweitert.
11. Spezielle Güter transportieren
Die Auszubildenden mit der Fachrichtung „Güterverkehr" sind Adressaten dieses Themenbereiches, da hier besondere Verordnungen zu Tier-, Lebensmittel-, Abfall- und Futtermitteltransporte angesprochen werden. Aber auch die Erörterung von Gefahrgut- und Schwertransporte, ihre Kennzeichnung und ihre Begleitpapiere sind Gegenstände des Unterrichts.
12. Elektronische Geräte einsetzen und verwenden
In diesem Lernfeld wird die Funktionsweise und Verwendung verschiedener elektrischer und elektronischer Geräte vermittelt. Von einfachen Kontrollgeräte, wie Tachometer und Tachograph, über Warnsysteme und die Komfortelektronik bis hin zu den Sicherheitssystemen, wie ESP und ASR sowie den Fahrdynamikeinrichtungen reicht das Spektrum. Schließlich wird auch das weite Feld der Telematik mit all ihren Facetten bearbeitet.
Persönliche Voraussetzungen
Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Freude am Umgang mit technischem Gerät, Flexibilität, Mobilität und eine gute körperliche Verfassung.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Gefahrgutfahrer, Kraftverkehrsmeister als Industriemeister, Verkehrsfachwirt, Selbständigkeit nach einer erfolgreichen Sach- und Fachkundeprüfung vor der IHK.