Vorbildung, Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Erwartet wird normalerweise mindestens Fachoberschulreife (FOR).
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre, Verkürzung ist bei entsprechenden Leistungen möglich.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung erfolgt im dualen System. Lernorte sind der Ausbildungsbetrieb und das Berufskolleg. Der Unterricht erfolgt an zwei Tagen (1. Ausbildungsjahr und 1. Halbjahr des 2. Ausbildungsjahres) bzw. an einem Tag (2. Halbjahr im 2. Ausbildungsjahr und das gesamte 3. Ausbildungsjahr) in der Woche.
Nach eineinhalb Jahren findet der erste Teil der praktischen und theoretischen Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer statt.
Der zweite Teil der praktischen und theoretischen Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung.
Ausbildungsinhalte
Der Unterricht umfasst einen berufsbezogenen Bereich, einen berufsübergreifenden Bereich und einen Differenzierungsbereich.
Unterrichtsfächer des berufsübergreifenden Lernbereiches:
- Deutsch / Kommunikation
- Religionslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
- Politik / Gesellschaftslehre
Unterrichtsfächer des berufsbezogenen Bereiches:
- Labortechnik
- Biochemische Analytik und Diagnostik
- Biotechnologische Verfahren
- Wirkstoffprüfung
- Wirtschafts- und Betriebslehre
Doppelqualifikation
Unterrichtsfächer des Differenzierungsbereiches, zusätzlich im 2. und 3. Lehrjahr:
- Deutsch / Kommunikation (2 Wochenstunden)
- Mathematik (2 Wochenstunden)
- Englisch (2 Wochenstunden)
Es besteht die Möglichkeit, mit dem Berufsschulabschluss die Fachoberschulreife bzw. im Rahmen der Doppelqualifikation die Fachhochschulreife zu erhalten.
Tätigkeitsfeld
Biologielaboranten und -laborantinnen arbeiten in biologischen und chemischen Laboratorien mit Naturwissenschaftlern zusammen. Laborkenntnisse und das grundlegende Verständnis für biologische Prozesse befähigen sie, biochemische Untersuchungen und biotechnologische Verfahren durchzuführen, zu erfassen, auszuwerten und zu dokumentieren. Sie sind in der Lage, gentechnologische und molekularbiologische Arbeiten auf der Grundlage geltender gesetzlicher Vorgaben und Qualitätsregularien durchzuführen.
Biologielaboranten und -laborantinnen können Versuchstiere tierschutzgerecht versorgen und Tierversuche nach Maßgabe des Tierschutzgesetzes durchführen.